Schülerbeförderung

 

Ab einer Mindestentfernung von 2,0 km vom Wohnhaus zur Schule besteht ein Anspruch auf die

Beförderung der Kinder. Betreffende Schülerinnen und Schüler werden mit einem Sammeltaxi

morgens zur Schule und mittags bzw. nachmittags nach Hause gebracht.

 

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